Arzneimittelregresse
Bei einer Richtgrößenprüfung geht es in der Regel um sehr hohe Summen, häufig um mehr Geld, als das Honorar des Arztes insgesamt beträgt. Als Arzt stehen Sie allein da mit der Aufforderung zur Stellungnahme oder mit einem Regressbescheid. Nun müssen Sie Ihre Praxisbesonderheiten darlegen.
Die AAC hilft Ihnen in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten bei der Analyse Ihrer Verordnungsdaten, der Darlegung von Praxisbesonderheiten und der Erarbeitung einer Argumentation. Anstatt an unzähligen Wochenenden Verordnungsblätter durchzugehen und aufzustellen, können Sie sich auf die inhaltliche Argumentation konzentrieren.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Verordnungsdaten gut gepflegt haben. Geben Sie alle Verordnungen in Ihren Computer ein! Mit einer gut gepflegten Verordnungsdatei haben Sie auch ein Mittel in der Hand, eventuell Fehler in den Daten des Prüfungsausschusses geltend zu machen.
