Plausibilitätsprüfung
Bei der Plausibilitätsprüfung geht es nicht darum, dass Sie zu viele Leistungen erbracht haben oder zuviel verordnet haben. Bei einer Plausibilitätsprüfung wirft man Ihnen vor, Leistungen aufgeschrieben zu haben, die Sie gar nicht erbracht haben – also Abrechnungsbetrug!
Die häufigste Form der Plausibilitätsprüfung ist die Prüfung nach Zeitprofilen, also die Prüfung, ob Sie die Leistungen eines einzelnen Tages oder insgesamt alle Leistungen eines Quartals überhaupt vom Zeitaufwand her schaffen konnten.
Die AAC – Abrechnungsanalyse enthält immer auch einen Abschnitt mit der Überprüfung nach Zeitprofilen, getrennt nach Tages- und Quartalsprofil. Dabei werden besondere Regelungen wie z.B. eine Gesprächsdauer von mindestens 20 Minuten bei Abrechnung von Ordinationskomplex und der Beratung / Erörterung / Abklärung nebeneinander berücksichtigt.
Zukünftig werden auch Leistungen und Diagnosen überprüft, also ob die Diagnosen die jeweils abgerechneten Leistungen erfordern.
