Praxisgemeinschaft

Die Praxisgemeinschaft kann helfen, durch sinnvolle Teilung der vorhandenen Mittel Kosten zu sparen. In gewissen Grenzen ist auch eine Zusammenarbeit möglich.

Doch aufgepasst!

Die Praxisgemeinschaft ist keine Gemeinschaftspraxis, eine Zusammenarbeit ist nur eingeschränkt möglich.

So prüfen viele KVen nach dem Entwurf der KBV, ob bei fachgleichen Praxisgemeinschaften mehr als 20% gleicher Patienten, bei fachübergreifenden Praxisgemeinschaften mehr als 30% gleicher Patienten behandelt werden. Kann dies nicht durch unterschiedliche Schwerpunkte o.ä. nachvollziehbar belegt werden, wird die Praxisgemeinschaft als Gemeinschaftspraxis berechnet. Dadurch kann sehr viel Geld verloren gehen!

Die AAC kann in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten die Quote der gemeinsamen Patienten überprüfen und so vor unangenehmen und kostenträchtigen Kontrollen schützen.