Wirtschaftlichkeitsprüfung
Auch nach der Einführung des EBM 2000 plus und verschiedener Änderungen durch das GMG 2004 wurde die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung beibehalten.
Es wird geprüft, wie ein einzelner Arzt bei Leistungsgruppen bzw. einzelnen Leistungen im Verhältnis zur Fachgruppe abgerechnet hat. Nach verschiedenen Urteilen des Bundesgerichtshofs wird ab einer Überschreitung von ungefähr 50% (zuletzt wurde auch schon 40% bei homogen abrechnenden Fachgruppen genannt) der Arzt gefragt, warum er mehr von diesen Leistungen braucht, als seine Kollegen. Kann diese Frage nicht mit Praxisbesonderheiten beantwortet werden, drohen Kürzungen!
Die AAC erstellt während des laufenden Quartals Analysen der Abrechnung und weist den Arzt auf Abweichungen vom Fachgruppendurchschnitt hin.
Entweder sind diese Abweichungen durch Praxisbesonderheiten begründet, dann sollte die Dokumentation überprüft werden. Oder sie sind nicht begründet, dann sollten die Leistungen reduziert werden.
