Fehlende Zuschläge bei MVZ / fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen?

Neben den Zuschlägen für das Regelleistungsvolumen gibt es bei fachgleichen Gemeinschaftspraxen noch einen Zuschlag von 10% auf die Versicherten- / Grundpauschale. Dieser Aufschlag ist nicht neu, er wurde mindestens ab 1997 gewährt, im EBM 2000plus in einen Aufschlag von 65 Punkten umgewandelt, fiel im EBM 2008 weg und taucht wieder im EBM 2009 auf.

Beispiel für diesen Aufschlag: Gemeinschaftspraxis mit zwei HNO Ärzten, Patient Alter 43, für die Grundpauschale 09211 werden statt 560 Punkten = 19,63 EUR jetzt 560 Punkte + 56 Punkte (10% von 560) = 616 Punkte = 21,59 EUR im Honorarbescheid angesetzt. Wer das jetzt für uninteressant hält, weil das RLV sowieso überschritten wird sollte mal bei seiner KV nachfragen, wie hoch die Restvergütung ist. Bei 20% Restvergütung entspricht der Unterschied bei einer Gemeinschaftspraxis mit 2000 Scheinen schnon 785,-- EUR im Quartal oder 3.140,-- EUR im Jahr.

Wie ist es aber im MVZ / Fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen (FüGeP) ? Es sollte so sein, dass in einem MVZ / FüGeP die Fachgruppen einen Aufschlag von 10% bekommen, bei denen mindestens zwei Ärzte aus der Fachgruppe im MVZ / FüGeP arbeiten. Wenn nur ein Arzt aus einer Fachgruppe in einem MVZ / FüGeP arbeitet, wird der Aufschlag nicht bezahlt.

Unsere Analysen haben aber ergeben, dass mindestens in Sachsen der Aufschlag nicht gewährt wurde und in Berlin der starke Verdacht besteht (Die KV Berlin hat einen so unzureichenden Honorarbescheid, dass dies nicht überprüfbar ist).

Warum sollte aber ein MVZ / FüGeP den Aufschlag nicht bekommen ? Die 10% selbst stammen aus der Zeit, als Gemeinschaftspraxen sich in Praxisgemeinschaften umwandelten, um sich so Patienten zuweisen zu können und damit die Fallzahl zu steigern. Sofern man die Prüfgrenzen einhält, fällt das sogar nicht auf. Mit den 10% Aufschlag sollte ein Anreiz für Gemeinschaftspraxen geschaffen werden, diese Konstruktion zu vermeiden.

Falls ein MVZ / FüGeP den Aufschlag nicht bekäme, träte folgende absurde Situation ein: Eine fachgleichen Gemeinschaftspraxis bekommt den Aufschlag; es tritt ein weiterer Arzt einer anderen Fachgruppe in die Gemeinschaftspraxis ein, jetzt soll der Aufschlag wegfallen?

Prüfen Sie also in Ihrem Honorarbescheid, ob Ihnen auch der Aufschlag gewährt wurde. Für die Berliner: Nerven Sie die KV intensiv, damit diese endlich einen nachvollziehbaren Honorarbescheid erlässt.

Rüdiger Brauer, 12.03.2010