Richtgrößenprüfung 2002 in Niedersachsen - einstweiliger Rechtsschutz erfolgreich

Die mit uns kooperierende Kanzlei KKP Köning und Partner in Berlin hat jetzt bei Regressen aus der Richtgrößenprüfung 2002 im einstweiligen Rechtsschutz erreicht, dass die Regresse nicht vollzogen werden dürfen ("aufschiebende Wirkung").

Die Gründe waren u.a. die bedenkliche Datenlagen 2002 und auch die Veröffentlichung der Richtgröße im laufenden Jahr 2002: "Die Kammer teilt die Bedenken, ob eine Heranziehung der Richtgrößenvereinbarung 2001 bis zum Inkrafttreten der Folgevereinbarung rechtmäßig ist".

Für Rückfragen zum Thema stehen wir oder KKP Berlin (030/8891800) gerne zur Verfügung.

Rüdiger Brauer 05.02.2010